Raumnutzungsvertrag
Mit dem Verein zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Limburgerhof e.V. Herderstraße 23, 67117 Limburgerhof (VFKJ Limburgerhof e.V.)
und
Name: _____________________________
Straße: _____________________________
PLZ, Ort: ____________________________
Telefon: _____________________________ E-Mail: ___________________________________
Art der Veranstaltung: (z.B. Geburtstag) ______________________________________________
(1) Der VFKJ stellt dem Mieter folgende Räume zur Verfügung:
( ) großer Tagungsraum im Erdgeschoss (120 €)
( ) kleiner Tagungsraum im Erdgeschoss (90 €)
( ) Partykeller (90 €)
( ) Küche (30 €)
( ) Raum für Sitzungen (nach Nutzungsdauer, min 40 €)
( ) Endreinigung feucht: Räume, Flur und Toiletten (30 €)
(2) Dem Mieter stehen die Räume
vom __.__.____ von 10 Uhr
bis __.__.____ 12 Uhr zur Verfügung.
(3) Der Mietpreis beträgt _____ €
Die Kaution beträgt 100 €
Mietpreis und Kaution sind spätestens bei der Schlüsselübergabe zu entrichten oder mindestens 8 Werktage vorher auf das Konto bei der Sparkasse Vorderpfalz Limburgerhof
IBAN: DE75 5455 0010 0000 9121 05| BIC: LUHSDE6AXXX zu überweisen.
(4) Bei Verlust des Schlüssels (Schließanlage) haftet der Mieter für Folgeschäden. Die Kaution wird nach der ordnungsgemäßen Übergabe der Räumlichkeiten und Inventarien innerhalb von 8 Werktagen erstattet.
(5) Der Mieter akzeptiert die Hausordnung. Er hat für die Einhaltung zu sorgen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besuchern der Veranstaltung.
Das Rauchen im Gebäude ist nicht gestattet. Die Abfälle und der Restmüll sind zu trennen.
(6) Die Bestuhlung für die Veranstaltung und das Aufräumen nach Beendigung nimmt der Mieter selbst vor.
(7) Bei der Übergabe nach der Veranstaltung wird die Abnahme durch den Verein auf dem Mietvertrag bestätigt. Beanstandungen werden festgehalten.
(8) Bei Veranstaltungen mit Beschallung ist ab 22 Uhr auf Zimmerlautstärke zu achten.
Mietgegenstand sind nur die zur Verfügung gestellten Räume. Nach 22 Uhr sollen sich die Gäste aus Lärmschutzgründen nur im Haus und nicht auf dem Grundstück aufhalten. Fallen bei einer öffentlichen Veranstaltung GEMA-Gebühren an, so sind diese vom Mieter zu bezahlen.
(9) Vereinbarungen:
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Limburgerhof, den __.__.____
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August Engmann Mieter
VFKJ Limburgerhof e.V.