GESCHÄFTSORDNUNG
1. Der Verein zur Förderung der „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Limburgerhof e. V“ Ist Eigentümer der Immobilie (Hermann-Scherer-Haus) Herderstraße 23 in 67117 Limburgerhof.
Es trägt den Namen: Hermann-Scherer-Haus (HSH)
Dieses Anwesen ist primär zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu verwenden, es ist aber auch den Mitgliedern aus der Satzung § 3.1 zugänglich.
2. Der Verein zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e. V. Limburgerhof betreibt die beiden Wohnungen wie eine Mietwohnsache des geltenden Rechts.
Dies bedeutet:
- Ausstellung von Mietverträgen für die beiden Wohnungen
- Erstellen einer Hausordnung
3. Der Vorstand kann zur Durchführung und Wahrung seiner Interessen einen Hausmeister einsetzen. Dessen Aufgaben und Kompetenzen sind schriftlich festzulegen.
4. Der/die Vorsitzende vertritt den Verein im Rahmen der Satzung nach innen und außen. Insbesondere stellt er/sie die regelmäßige Zusammenarbeit mit den Mitgliedern laut § 3.1 sicher.
5. Der/die kaufmännische Geschäftsführer(in) führt:
- die Kassengeschäfte
- den Schriftverkehr
- die Niederschriften
- die Versicherungsfragen
6. Der/die technische Geschäftsführer(in) ist zuständig für:
- den Werterhalt des Anwesens Herderstraße 23
- technische und bauliche Maßnahmen
- Einhaltung der Haus- und Nutzungsordnung
7. Der/die Koordinator(in) der Jugendarbeit
- koordiniert die Jugendarbeit im Hause
- hält Kontakt zu der Gemeinde (JuKuZ und MGH) und Sozialamt.
8. Der gesamte Vorstand ist zuständig für die Vermögens-und Mittelbewirtschaftung.
Der Vorstand erstellt einen jährlichen Haushaltsplan und lässt diesen von der Mitgliederversammlung beschließen.
Im Rahmen dieses Haushaltsplanes ist der Vorstand eigenverantwortlich handlungsfähig.
Zu jedem abgelaufenen Jahr erstellt der Vorstand eine Jahresabrechnung und legt diese der Mitgliederversammlung vor.
Limburgerhof, den 21.09.2017
gez.
August Engmann Ursula Hespos Jörg Pikowsky Edwin Schwöbel