Allgemein

Hausordnung

bei Vermietungen

Das Haus Herderstraße 23 ist Eigentum des „Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Limburgerhof e. V.“

VFKJ Limburgerhof e.V.

Es trägt den Namen: Hermann-Scherer-Haus (HSH)

Für das Haus gilt folgende Haus- und Nutzungsordnung:

(1) Das HSH wird durch die Mitglieder des Vorstands des Vereins verwaltet. Diese üben für den Verein das Hausrecht aus. Sie können Benutzer des Hauses verweisen bzw. ihnen den Zugang verwehren, wenn sie gegen die Hausordnung  verstoßen. Eine endgültige Entscheidung trifft der Vorstand. Diese Entscheidung kann nur von der Mitgliederversammlung widerrufen werden.

Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtextremes, rassistisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besuchern der Veranstaltung.

 (2) Das Rauchen im Hause ist nicht gestattet.                                                        

(3) Für die Nutzung des Außengeländes bedarf es einer gesonderten Genehmigung. Das wird auf dem Mietvertrag unter Punkt 10 festgelegt. Das Abbrennen von Feuerwerk ist verboten.

(4) Der Benutzungskalender wird zugänglich im Haus ausgehängt. Dieser darf nur vom technischen Geschäftsführer oder durch eine von ihm beauftragte Person geändert werden.

Bei der Terminvergabe haben regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen Vorrang. Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet der Vorstand.

(5) Am Ende einer Veranstaltung sind alle benutzten Räumlichkeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Werden die Räumlichkeiten nicht ordnungsgemäß verlassen, wird die Wiederherstellung und Reinigung auf Veranlassung  des Vorstandes vorgenommen, wobei die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

Limburgerhof, 21.09.2017

gez.

August Engmann, Vorsitzender

Edwin Schwöbel, Techn. Geschäftsführer

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