Allgemein

Mietvertrag

Raumnutzungsvertrag

Mit dem Verein  zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Limburgerhof e.V. Herderstraße 23, 67117 Limburgerhof (VFKJ Limburgerhof e.V.)

und

Name: _____________________________

Straße: _____________________________

PLZ, Ort: ____________________________

Telefon: _____________________________ E-Mail: ___________________________________

Art der Veranstaltung: (z.B.Geburtstag) ______________________________________________

(1) Der VFKJ stellt dem Mieter folgende Räume zur Verfügung:

(    ) Toiletten im Erdgeschoss 

(    ) großer Tagungsraum im Erdgeschoss (100 €)

(    ) kleiner Tagungsraum im Erdgeschoss (70 €)

(    ) Partykeller (70 €)

(    ) Küche (20 €)

(    ) Raum für Sitzungen (nach Nutzungsdauer, min 20 €)

(2) Dem Mieter stehen die Räume

vom __.__.____ von 10 Uhr

bis   __.__.____  12 Uhr zur Verfügung.

(3) Der Mietpreis beträgt _____ €

Die Kaution beträgt  100 €

Mietpreis und Kaution sind spätestens bei der Schlüsselübergabe zu entrichten oder mindestens 8 Werktage vorher auf das Konto bei der VR Bank Limburgerhof

IBAN: DE82 6709 0000 0002 4661 98 | BIC: GENODE61MA2 zu überweisen.

(4) Bei Verlust des Schlüssels (Schließanlage) haftet der Mieter für Folgeschäden. Die Kaution wird nach der ordnungsgemäßen Übergabe der Räumlichkeiten und Inventarien innerhalb von 8 Werktagen erstattet.

(5) Der Mieter akzeptiert die Hausordnung. Er hat für die Einhaltung zu sorgen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besuchern der Veranstaltung.

Das Rauchen im Gebäude ist nicht gestattet. Die Abfälle und der Restmüll sind zu trennen.

(6) Die Bestuhlung für die Veranstaltung und das Aufräumen nach Beendigung nimmt der Mieter selbst vor. 

(7) Bei der Übergabe nach der Veranstaltung wird die Abnahme durch den Verein auf dem Mietvertrag bestätigt. Beanstandungen werden festgehalten. 

(8) Bei Veranstaltungen mit Beschallung ist ab 22 Uhr auf Zimmerlautstärke zu achten.

Mietgegenstand sind nur die zur Verfügung gestellten Räume. Nach 22 Uhr sollen sich die Gäste aus Lärmschutzgründen nur im Haus und nicht auf dem Grundstück aufhalten. Fallen bei einer öffentlichen Veranstaltung GEMA-Gebühren an, so sind diese vom Mieter zu bezahlen.

(9) Vereinbarungen:
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Limburgerhof, den  __.__.____

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August Engmann             Mieter   
VFKJ Limburgerhof e.V.                                              

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